An der ESS bieten wir spezielle Unterstützungsprogramme an, dass die individuellen Bedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Wir verstehen, dass jeder Schüler und jede Schülerin anders lebt und lernt und Arrangements im Unterricht und in der Schule flexibel auf die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zugeschnitten werden.
Individuelle Lernvoraussetzungen und besondere Unterstützungsbedarfe werden durch die Schülerinnen und Schüler selbst, die Eltern oder die Lehrer, aber auch durch Tests oder akademische Leistungen ermittelt und festgestellt.
Unterstützungsbereiche
Wir an der ESS glauben an Vielfalt. In unserer Schulgemeinschaft begrüßen wir Diversität und begreifen Unterschiedlichkeit als Bereicherung. Miteinander und voneinander zu Lernen stärkt das individuelle Vorankommen jedes Einzelnen. Jeder Schüler kommt mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Begabungen in die Schule. Um sich bestmöglich zu entwickeln und erfolgreich zu sein, kann es zu bestimmten Zeiten notwendig sein, dass ein Schüler individuelle Unterstützung benötigt. In Zusammenarbeit mit den Eltern wählen wir Maßnahmen und Zeiträume so aus, dass die Stärken des Schülers genutzt und Kompetenzen erarbeitet werden.
Unterstützungsmaßnahmen
Was tun wir, wenn Schüler anders lernen?
Das Ziel der pädagogischen Unterstützung ist es, die Schüler mit Hilfe verschiedenen Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Klassenzimmers, dazu zu befähigen, Zugang zum Curriculum zu erhalten. Es gibt dabei, zusätzlich zum hochwertigen Klassenunterricht, allgemeine, mittlere und intensive Unterstützungsstrukturen, die kurzfristig, mittelfristig oder langfristig angelegt sein können.
Rechtliches
Zusätzlich zur Saarländischen "Inklusionsverordnung" gilt an der ESS das Verfahrensdokument zur "Bereitstellung von pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen und inklusiver Bildung an Europäischen Schulen". Besondere pädagogische Unterstützungsmaßnahmen werden auf Antrag von der ESS direkt bzw. von Brüssel gewährt.
Besonderheit im Vergleich zum Saarland (S5-S7)
Schülerinnen und Schülern steht auch in der Oberstufe weiterhin ein Nachteilsausgleich bei diagnostiziertem Förderbedarf zu. Für einen Nachteilsausgleich in den BACC Prüfungen muss spätestens bis zum 15. Oktober des S5-Schuljahres eine aktualisierte Diagnose in Brüssel zur Prüfung eingegangen sein.
Weitere Informationen finden sie auf der allgemeinen Webseite aller Europäischer Schulen: https://www.eursc.eu/de/european-schools/studies/educational-support/
back-to-top